Was bedeutet „Vormund“?
Ein Vormund ist eine gerichtlich bestellte Person, die rechtliche Interessen eines Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen wahrnimmt.
So verwendest du das Wort
Das Jugendamt bestellte einen Vormund für das Kind, dessen Eltern unbekannt waren.
Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.
Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).
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