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Abstraktionsprinzip

SubstantivJura

rechtliche Unabhängigkeit von Verpflichtung und Verfügung

Was bedeutet „Abstraktionsprinzip“?

„Abstraktionsprinzip“ bedeutet: rechtliche Unabhängigkeit von Verpflichtung und Verfügung.

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Das Abstraktionsprinzip erklärt die getrennte Wirksamkeitsprüfung.

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Abstraktionsprinzip
rechtliche Unabhängigkeit von Verpflichtung und Verfügung
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