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Akzessorietät

SubstantivJura

rechtliche Abhängigkeit eines Rechts von einem anderen

Was bedeutet „Akzessorietät“?

„Akzessorietät“ bedeutet: rechtliche Abhängigkeit eines Rechts von einem anderen.

So verwendest du das Wort

Die Akzessorietät kennzeichnet die gewöhnliche Bürgschaft.

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Akzessorietät
rechtliche Abhängigkeit eines Rechts von einem anderen
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