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Konfusion

SubstantivJura

Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung

Was bedeutet „Konfusion“?

„Konfusion“ bedeutet: Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung.

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Das Lehrbuch erläuterte die Konfusion bei Rechtsnachfolge.

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Konfusion
Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung
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