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Prozessführungsbefugnis

SubstantivJura

Befugnis zur gerichtlichen Verfolgung des streitigen Rechts

Was bedeutet „Prozessführungsbefugnis“?

„Prozessführungsbefugnis“ bedeutet: Befugnis zur gerichtlichen Verfolgung des streitigen Rechts.

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Prozessführungsbefugnis
Befugnis zur gerichtlichen Verfolgung des streitigen Rechts
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