Was bedeutet „Publizitätsprinzip“?
„Publizitätsprinzip“ bedeutet: Erkennbarkeit bestimmter Rechtsverhältnisse nach außen.
So verwendest du das Wort
Das Publizitätsprinzip prägte die sachenrechtliche Prüfung.
Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.
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