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Publizitätsprinzip

SubstantivJura

Erkennbarkeit bestimmter Rechtsverhältnisse nach außen

Was bedeutet „Publizitätsprinzip“?

„Publizitätsprinzip“ bedeutet: Erkennbarkeit bestimmter Rechtsverhältnisse nach außen.

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Das Publizitätsprinzip prägte die sachenrechtliche Prüfung.

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Publizitätsprinzip
Erkennbarkeit bestimmter Rechtsverhältnisse nach außen
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