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Realakt

SubstantivJura

tatsächliches Handeln mit gesetzlichen Rechtsfolgen

Was bedeutet „Realakt“?

„Realakt“ bedeutet: tatsächliches Handeln mit gesetzlich angeordneten Rechtsfolgen.

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Die Besitzerlangung wurde als Realakt eingeordnet.

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Realakt
tatsächliches Handeln mit gesetzlichen Rechtsfolgen
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