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Trennungsprinzip

SubstantivJura

Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

Was bedeutet „Trennungsprinzip“?

„Trennungsprinzip“ bedeutet: Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft.

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Das Trennungsprinzip unterschied Kauf und Übereignung.

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Trennungsprinzip
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