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Verbotsirrtum

SubstantivJura

Irrtum über die rechtliche Unzulässigkeit eigenen Handelns

Was bedeutet „Verbotsirrtum“?

„Verbotsirrtum“ bedeutet: Irrtum über die rechtliche Unzulässigkeit eigenen Handelns.

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Verbotsirrtum
Irrtum über die rechtliche Unzulässigkeit eigenen Handelns
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