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Akteneinsicht

Substantiv[ˈaktn̩ˌʔaɪ̯nzɪçt]Lautschrift & QuellenJura

Recht, Verfahrensakten einzusehen

Was bedeutet „Akteneinsicht“?

Das Recht der Verfahrensbeteiligten, die amtlich geführten Akten ihres Rechtsstreits einzusehen.

So verwendest du das Wort

Der Anwalt beantragte Akteneinsicht, um die Beweise der Gegenseite zu prüfen.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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