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Eigentumsvorbehalt

Substantiv[ˈaɪ̯ɡn̩tuːmsˌfoːɐ̯bəhalt]Lautschrift & QuellenJura

Vorbehalt: Eigentum erst nach vollständiger Zahlung

Was bedeutet „Eigentumsvorbehalt“?

Vertragsklausel, bei der der Verkäufer das Eigentum an der Ware erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung überträgt.

So verwendest du das Wort

Dank des Eigentumsvorbehalts gehörte die Maschine rechtlich noch dem Lieferanten.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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