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Gerichtskosten

Substantiv[ɡəˈʁɪçt͡sˌkɔstn̩]Lautschrift & QuellenJura

Gebühren für staatliche Gerichtsverfahren

Was bedeutet „Gerichtskosten“?

Gerichtskosten sind die vom Staat erhobenen Gebühren und Auslagen, die für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens anfallen.

So verwendest du das Wort

Die unterlegene Partei musste sowohl die Gerichtskosten als auch die gegnerischen Anwaltsgebühren tragen.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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