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Grunddienstbarkeit

Substantiv[ˈɡʁʊntˌdiːnstbaːɐ̯kaɪ̯t]Lautschrift & QuellenJura

Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück

Was bedeutet „Grunddienstbarkeit“?

Eine Grunddienstbarkeit berechtigt den Eigentümer eines Grundstücks dazu, ein fremdes Nachbargrundstück auf bestimmte Weise zu nutzen.

So verwendest du das Wort

Das Wegerecht als Grunddienstbarkeit wurde im Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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Grunddienstbarkeit
Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück
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