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Haftbefehl

Substantiv[ˈhaftbəˌfeːl]Lautschrift & QuellenJura

Richterliche Anordnung zur Inhaftierung

Was bedeutet „Haftbefehl“?

Ein Haftbefehl ist die schriftliche richterliche Anordnung, eine verdächtige Person festzunehmen und in Untersuchungshaft zu nehmen.

So verwendest du das Wort

Das Gericht erließ einen Haftbefehl, weil konkrete Fluchtgefahr bestand.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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