Ein Wort weiter

Kollusion

Substantiv[kɔluːˈzi̯oːn]Lautschrift & QuellenJura

sittenwidriges Zusammenwirken

Was bedeutet „Kollusion“?

Das heimliche Zusammenwirken zum Nachteil eines Dritten.

So verwendest du das Wort

Der Vertrag war wegen Kollusion nichtig.

Tiefer verstehen

Gemeinsam handeln, um einen Dritten zu benachteiligen

In einem erfundenen Fall darf eine Mitarbeiterin für einen Betrieb Verträge abschließen. Sie verabredet mit einem Anbieter bewusst ein für den Betrieb nachteiliges Geschäft, damit beide davon profitieren. Dieses gezielte Zusammenwirken kann als Kollusion bezeichnet werden.

Zwei Beteiligte verfolgen denselben schädigenden Plan

Die Mitarbeiterin handelt nicht bloß ungeschickt, und der Anbieter nimmt nicht nur ein gewöhnlich günstiges Geschäft wahr. Im Beispiel wissen beide um den Nachteil für den vertretenen Betrieb und wirken darauf hin. Diese gemeinsame Ausrichtung ist für den Begriff wesentlich.

Missbräuchliches Zusammenwirken

Kollusion bezeichnet ein bewusstes, häufig verdecktes Zusammenwirken zum Nachteil eines Dritten. Im Vertretungsrecht geht es typischerweise um Vertreter und Geschäftsgegner, die gegen die Interessen des Vertretenen zusammenarbeiten. Der Begriff gehört zur Beschreibung schwerwiegenden Missbrauchs, nicht zur neutralen Bezeichnung jeder Absprache.

Einseitiger Missbrauch ist anders gelagert

Wenn nur die Mitarbeiterin ihre Befugnisse missbraucht und der Anbieter davon nichts weiß, fehlt die im Beispiel beschriebene gemeinsame Absprache. Auch dann können rechtliche Fragen entstehen. Ob die Voraussetzungen einer Kollusion vorliegen, lässt sich aber nicht allein aus einem schlechten wirtschaftlichen Ergebnis ableiten.

Den Vorwurf nicht als Beweis ausgeben

„Es besteht der Verdacht einer Kollusion zwischen Vertreter und Vertragspartner“ kennzeichnet eine noch zu prüfende Behauptung. „Die Beteiligten handelten kollusiv zusammen“ stellt sie dagegen als feststehend dar. Welche Rechtsfolgen daraus entstehen, verlangt zusätzlich die Einordnung des konkreten Falles.

Den entscheidenden Unterschied suchen

Vergleiche zwei erfundene Vertragsabschlüsse: einen nachlässig ausgehandelten und einen gemeinsam zum Nachteil des Auftraggebers geplanten. Nenne die zusätzliche Tatsache, die beim zweiten für Kollusion spricht. So vermeidest du, wirtschaftliches Scheitern automatisch mit einer geheimen, absichtlichen Schädigung gleichzusetzen.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand. Vertiefung aktualisiert am 21. September 2026.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

Eine Ungenauigkeit entdeckt? Gib uns Bescheid.

Mehr aus Jura →
Das Wörterbuch für unterwegs

Ein Wort entdeckt.
Viele bleiben noch.

Mit Wortreich erweiterst du deinen Wortschatz jeden Tag. Entdecke neue Wörter auf deinem Homescreen und vertiefe sie in der App.

Für iPhone und Android · Widgets, Erklärungen und Lernmodus

Wort des TagesW
Kollusion
sittenwidriges Zusammenwirken
So kann dein Homescreen aussehen.