Was bedeutet „Kollusion“?
Das heimliche Zusammenwirken zum Nachteil eines Dritten.
So verwendest du das Wort
Der Vertrag war wegen Kollusion nichtig.
Gemeinsam handeln, um einen Dritten zu benachteiligen
In einem erfundenen Fall darf eine Mitarbeiterin für einen Betrieb Verträge abschließen. Sie verabredet mit einem Anbieter bewusst ein für den Betrieb nachteiliges Geschäft, damit beide davon profitieren. Dieses gezielte Zusammenwirken kann als Kollusion bezeichnet werden.
Zwei Beteiligte verfolgen denselben schädigenden Plan
Die Mitarbeiterin handelt nicht bloß ungeschickt, und der Anbieter nimmt nicht nur ein gewöhnlich günstiges Geschäft wahr. Im Beispiel wissen beide um den Nachteil für den vertretenen Betrieb und wirken darauf hin. Diese gemeinsame Ausrichtung ist für den Begriff wesentlich.
Missbräuchliches Zusammenwirken
Kollusion bezeichnet ein bewusstes, häufig verdecktes Zusammenwirken zum Nachteil eines Dritten. Im Vertretungsrecht geht es typischerweise um Vertreter und Geschäftsgegner, die gegen die Interessen des Vertretenen zusammenarbeiten. Der Begriff gehört zur Beschreibung schwerwiegenden Missbrauchs, nicht zur neutralen Bezeichnung jeder Absprache.
Einseitiger Missbrauch ist anders gelagert
Wenn nur die Mitarbeiterin ihre Befugnisse missbraucht und der Anbieter davon nichts weiß, fehlt die im Beispiel beschriebene gemeinsame Absprache. Auch dann können rechtliche Fragen entstehen. Ob die Voraussetzungen einer Kollusion vorliegen, lässt sich aber nicht allein aus einem schlechten wirtschaftlichen Ergebnis ableiten.
Den Vorwurf nicht als Beweis ausgeben
„Es besteht der Verdacht einer Kollusion zwischen Vertreter und Vertragspartner“ kennzeichnet eine noch zu prüfende Behauptung. „Die Beteiligten handelten kollusiv zusammen“ stellt sie dagegen als feststehend dar. Welche Rechtsfolgen daraus entstehen, verlangt zusätzlich die Einordnung des konkreten Falles.
Den entscheidenden Unterschied suchen
Vergleiche zwei erfundene Vertragsabschlüsse: einen nachlässig ausgehandelten und einen gemeinsam zum Nachteil des Auftraggebers geplanten. Nenne die zusätzliche Tatsache, die beim zweiten für Kollusion spricht. So vermeidest du, wirtschaftliches Scheitern automatisch mit einer geheimen, absichtlichen Schädigung gleichzusetzen.
Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand. Vertiefung aktualisiert am 21. September 2026.
Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).
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