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Kostenerstattung

Substantiv[ˈkɔstn̩ʔɛɐ̯ˌʃtatʊŋ]Lautschrift & QuellenJura

Rückzahlung entstandener Verfahrenskosten

Was bedeutet „Kostenerstattung“?

Kostenerstattung bezeichnet die gesetzliche Pflicht der unterlegenen Partei, der obsiegenden Partei die notwendigen Prozesskosten zu ersetzen.

So verwendest du das Wort

Nach dem gewonnenen Prozess beantragte sie die Kostenerstattung beim zuständigen Gericht.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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