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Offizialprinzip

Substantiv[ʔɔfit͡si̯ˈaːlpʁɪnˌt͡siːp]Lautschrift & QuellenJura

Staatliche Pflicht zur Strafverfolgung

Was bedeutet „Offizialprinzip“?

Das Offizialprinzip bedeutet, dass Strafverfolgungsbehörden Straftaten grundsätzlich von Amts wegen verfolgen.

So verwendest du das Wort

Wegen des Offizialprinzips prüfte die Staatsanwaltschaft den Verdacht auch ohne Strafantrag.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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