Was bedeutet „Parteifähigkeit“?
Parteifähigkeit ist die prozessuale Fähigkeit einer Person oder Einheit, als Kläger oder Beklagter an einem gerichtlichen Verfahren teilzunehmen.
So verwendest du das Wort
Einer vollständig aufgelösten GmbH fehlt in der Regel die Parteifähigkeit.
Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.
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