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Parteifähigkeit

Substantiv[paʁˈtaɪ̯ˌfɛːɪçkaɪ̯t]Lautschrift & QuellenJura

Fähigkeit, als Partei im Prozess aufzutreten

Was bedeutet „Parteifähigkeit“?

Parteifähigkeit ist die prozessuale Fähigkeit einer Person oder Einheit, als Kläger oder Beklagter an einem gerichtlichen Verfahren teilzunehmen.

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Einer vollständig aufgelösten GmbH fehlt in der Regel die Parteifähigkeit.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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Parteifähigkeit
Fähigkeit, als Partei im Prozess aufzutreten
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