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Parteivortrag

Substantiv[paʁˈtaɪ̯ˌfoːɐ̯tʁaːk]Lautschrift & QuellenJura

Tatsachenbehauptungen einer Prozesspartei

Was bedeutet „Parteivortrag“?

Als Parteivortrag gelten die Tatsachen und rechtlichen Ausführungen, die eine Partei in ein Gerichtsverfahren einbringt.

So verwendest du das Wort

Der Parteivortrag der Beklagten bestritt, dass die Rechnung jemals zugegangen war.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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