Was bedeutet „Parteivortrag“?
Als Parteivortrag gelten die Tatsachen und rechtlichen Ausführungen, die eine Partei in ein Gerichtsverfahren einbringt.
So verwendest du das Wort
Der Parteivortrag der Beklagten bestritt, dass die Rechnung jemals zugegangen war.
Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.
Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).
Eine Ungenauigkeit entdeckt? Gib uns Bescheid.