Was bedeutet „Prorogation“?
Die Vereinbarung, welches Gericht zuständig sein soll.
So verwendest du das Wort
Die Parteien trafen eine Prorogation zugunsten des Landgerichts.
Die Beteiligten vereinbaren ein zuständiges Gericht
Zwei Unternehmen schließen einen Liefervertrag und treffen zugleich eine Vereinbarung darüber, welches Gericht mögliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag behandeln soll. Eine solche Vereinbarung der gerichtlichen Zuständigkeit kann als Prorogation bezeichnet werden. Sie regelt eine Verfahrensfrage für einen möglichen späteren Konflikt.
Ein Streit ist noch nicht entschieden
Die Unternehmen bestimmen damit nicht, wer bei einer mangelhaften Lieferung recht haben wird. Sie befassen sich zunächst mit dem zuständigen Gericht. Der Inhalt des späteren Urteils bleibt offen und hängt weiterhin von Sachverhalt, geltendem Recht und Verfahren ab.
Zuständigkeit durch Vereinbarung
Prorogation bezeichnet im hier gemeinten zivilprozessualen Gebrauch die vereinbarte Begründung einer gerichtlichen Zuständigkeit. Häufig wird verständlicher von einer Gerichtsstandsvereinbarung gesprochen. Das Fachwort beschreibt somit einen bestimmten Weg zur Zuständigkeit; Gerichte können auch ohne eine solche Vereinbarung bereits gesetzlich zuständig sein.
Die Auswahl ist nicht unbegrenzt frei
Die Parteien können nicht beliebig jedes Gericht für jeden Streit zuständig machen. Das Gesetz stellt Voraussetzungen auf und begrenzt Vereinbarungen etwa bei ausschließlichen Gerichtsständen. Die bloße Existenz einer Vertragsklausel beweist daher noch nicht, dass die gewünschte Zuständigkeitsregelung wirksam ist.
Von der Rechtswahl unterscheiden
„Der Vertrag enthält eine Prorogationsvereinbarung“ betrifft das Gericht. Eine Rechtswahl betrifft dagegen die Frage, welches Recht auf das Vertragsverhältnis anzuwenden ist. Beide Punkte können in einem Vertrag nebeneinander geregelt sein. Sie sind trotzdem unterschiedliche Fragen und sollten sprachlich nicht miteinander vermischt werden.
Zwei Vertragsfragen sortieren
Formuliere je eine Frage nach dem zuständigen Gericht und nach dem anzuwendenden Recht. Ordne Prorogation der passenden Frage zu. Ergänze anschließend, weshalb noch eine dritte Frage offenbleibt: Welche Seite mit ihrem Anspruch tatsächlich durchdringt, wird durch die Wahl des Gerichts allein nicht festgelegt.
Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand. Vertiefung aktualisiert am 21. September 2026.
Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).
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