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Prozessfähigkeit

Substantiv[pʁoˈt͡sɛsˌfɛːɪçkaɪ̯t]Lautschrift & QuellenJura

Fähigkeit, einen Prozess selbst zu führen

Was bedeutet „Prozessfähigkeit“?

Prozessfähig ist, wer imstande ist, im eigenen Namen wirksam Prozesshandlungen vorzunehmen oder durch einen Vertreter vornehmen zu lassen.

So verwendest du das Wort

Da die Klägerin minderjährig war, fehlte ihr die erforderliche Prozessfähigkeit.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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Prozessfähigkeit
Fähigkeit, einen Prozess selbst zu führen
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