Ein Wort weiter

Rechtsfähigkeit

Substantiv[ˈʁɛçt͡sˌfɛːɪkkaɪ̯t]Lautschrift & QuellenJura

Fähigkeit, Träger von Rechten zu sein

Was bedeutet „Rechtsfähigkeit“?

Die von der Rechtsordnung anerkannte Eigenschaft einer Person, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein.

So verwendest du das Wort

Rechtsfähigkeit erlangt der Mensch mit der Vollendung der Geburt.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten zu sein
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