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Rechtsschein

Substantiv[ˈʁɛçt͡sˌʃaɪ̯n]Lautschrift & QuellenJura

Äußerer Anschein einer Rechtslage

Was bedeutet „Rechtsschein“?

Rechtsschein bezeichnet den nach außen erkennbaren Eindruck einer Rechtslage, auf den Dritte vertrauen und der rechtliche Wirkungen entfalten kann.

So verwendest du das Wort

Der Käufer durfte auf den Rechtsschein der Bevollmächtigung vertrauen, auch wenn keine echte Vollmacht vorlag.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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