Ein Wort weiter

Simulation

Substantiv[zimulaˈt͡si̯oːn]Lautschrift & QuellenJura

Scheingeschäft

Was bedeutet „Simulation“?

Ein nur zum Schein abgeschlossenes Rechtsgeschäft.

So verwendest du das Wort

Das Gericht erkannte den Kauf als bloße Simulation.

Tiefer verstehen

Ein Geschäft erscheint gewollt, obwohl beide nur den Schein wollen

Zwei Personen unterschreiben einen Kaufvertrag, sind sich aber einig, dass der vermeintliche Verkauf tatsächlich gar nicht stattfinden soll. In diesem rechtlichen Zusammenhang bezeichnet Simulation ein Scheingeschäft. Der sichtbare Vertrag und der gemeinsame wirkliche Wille fallen auseinander.

Ein gemeinsames Als-ob

Entscheidend ist im Beispiel, dass beide Seiten die Erklärung nur zum Schein abgeben beziehungsweise als solche verstehen. Nicht jede unerfüllte Vereinbarung ist deshalb eine Simulation. Wer beim Abschluss wirklich kaufen wollte und später nicht zahlt, hat damit noch kein Scheingeschäft geschlossen.

Die juristische Bedeutung

Simulation meint hier das bewusste Hervorrufen des äußeren Anscheins eines Rechtsgeschäfts. § 117 BGB behandelt Erklärungen, die mit dem Einverständnis des Gegenübers lediglich zum Schein abgegeben werden. Für die Wortbedeutung ist die gemeinsam gewollte Scheinlage wichtiger als die äußere Form des Dokuments.

Verdecktes Geschäft und bloßer Vorbehalt

Hinter einem Scheingeschäft kann eine andere, tatsächlich gewollte Vereinbarung stehen. Deren rechtliche Beurteilung ist eine eigene Frage. Behält dagegen nur eine Seite heimlich vor, das Erklärte nicht zu wollen, ist das nicht dieselbe gemeinsame Scheinabrede wie in unserem Beispiel.

Den Kontext ausdrücklich nennen

„Das Gericht prüfte, ob der Vertrag eine Simulation war“ verwendet den Begriff juristisch. Eine Computersimulation bildet dagegen Abläufe zu Untersuchungs- oder Übungszwecken nach. Dasselbe Wort beschreibt somit sehr unterschiedliche Vorgänge; ein technisches Modell ist nicht schon wegen seiner Künstlichkeit ein rechtliches Scheingeschäft.

Drei Situationen sortieren

Vergleiche einen ernsthaft vereinbarten, später nicht erfüllten Kauf, eine von beiden Seiten gewollte Scheinvereinbarung und eine virtuelle Verkaufssimulation im Unterricht. Erkläre jeweils, was wirklich beabsichtigt ist. Nur durch diesen Blick auf den Zusammenhang kannst du die juristische Bedeutung zuverlässig von den anderen Verwendungen unterscheiden.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand. Vertiefung aktualisiert am 21. September 2026.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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