Was bedeutet „Vertretungsmacht“?
Vertretungsmacht ist die Befugnis, durch rechtsgeschäftliches Handeln unmittelbar Rechte und Pflichten für eine andere Person zu begründen.
So verwendest du das Wort
Ein Geschäftsführer handelt nur dann wirksam für die Firma, wenn ihm Vertretungsmacht zusteht.
Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.
Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).
Eine Ungenauigkeit entdeckt? Gib uns Bescheid.