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Zurechnung

Substantiv[ˈt͡suːˌʁɛçnʊŋ]Lautschrift & QuellenJura

Zuweisung fremden Verhaltens an eine Person

Was bedeutet „Zurechnung“?

Zurechnung bedeutet, dass einer Person das Verhalten oder Wissen Dritter rechtlich so zugewiesen wird, als wäre es ihr eigenes.

So verwendest du das Wort

Die Zurechnung des Vertreterwissens schützt den gutgläubigen Geschäftspartner vor Überraschungen.

Erklärungen aus dem Wortreich-Wortbestand.

Lautschrift: Einzelquelle · Mitwirkende, Bearbeitungen & Lizenz (CC BY-SA).

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Zurechnung
Zuweisung fremden Verhaltens an eine Person
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